Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Stand 2025

Tischlerei Christian Völzgen GmbH
Koblenzer Straße 121–123, 53177 Bonn


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Tischlerei Christian Völzgen GmbH.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.


2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.

Weicht die Bestellung des Auftraggebers von unserem Angebot ab, gilt der Vertrag erst als geschlossen, wenn wir dieser Abweichung ausdrücklich zustimmen.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Abschlagszahlungen können entsprechend dem Wertzuwachs der bereits erbrachten Leistungen verlangt werden.

3.3 Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.4 Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.


4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

4.2 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Materialengpässen oder wetterbedingter Einschränkungen verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

4.3 Ist die Lieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich, gelten Lagerkosten und Risiko ab Mitteilung der Lieferbereitschaft als auf den Auftraggeber übergegangen.


5. Anlieferung & Arbeitsbedingungen

5.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Anlieferung unmittelbar an das Gebäude möglich ist.
Zusätzliche Transportwege, erschwerte Zugänge oder notwendige Hilfsmittel werden gesondert berechnet.

5.2 Für Transporte über das 2. Obergeschoss hinaus hat der Auftraggeber geeignete Transportmittel bereitzustellen. Treppen müssen frei zugänglich sein.

5.3 Wird die Arbeit durch Umstände verzögert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können Mehraufwände (Arbeitszeit, Fahrtkosten) in Rechnung gestellt werden.


6. Abnahme

Ist eine förmliche Abnahme vereinbart und erscheint der Auftraggeber trotz mindestens einmaliger Aufforderung nicht zum Termin, gilt die Leistung spätestens 12 Werktage nach Zugang der Aufforderung als abgenommen.


7. Gewährleistung

7.1 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich gemeldet werden.

7.2 Bei berechtigten Mängeln behalten wir uns das Recht vor:

  • nachzubessern,

  • Ersatz zu liefern oder

  • einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren.

7.3 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Rücktritt oder Minderung verlangen.

7.4 Gewährleistungsfrist:

  • 1 Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist und es sich nicht um Bauleistungen handelt.

  • Bei Reparaturen ebenfalls 1 Jahr.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

8.2 Der Auftraggeber darf Waren unter Eigentumsvorbehalt nicht ohne Zustimmung verpfänden oder weitergeben.

8.3 Bei Weiterveräußerung im Geschäftsverkehr tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Forderungen gegen den Abnehmer an uns ab.

8.4 Werden unsere Produkte in ein Gebäude eingebaut, gelten entsprechende Forderungsabtretungen gemäß gesetzlicher Regelungen.


9. Technische Hinweise & Wartungspflichten

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Wartungsarbeiten durchzuführen — insbesondere:

  • Beschläge ölen/fetten,

  • Abdichtungsfugen prüfen,

  • Außenanstriche je nach Witterung nachbehandeln.

Unterlassene Wartungen führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen.

9.2 Moderne Fenster/Türen erfordern ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.
Die Planung eines Lüftungskonzepts ist nicht Bestandteil unseres Auftrags.

9.3 Natürliche Unterschiede in Farbe und Struktur (Hölzer, Furniere, Stoffe) sind materialbedingt und stellen keinen Mangel dar.


10. Aufrechnung

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.


11. Urheberrecht

Alle von uns erstellten Zeichnungen, Entwürfe und Berechnungen bleiben unser geistiges Eigentum.
Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.


12. Pauschalierter Schadensersatz bei Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, können wir 10 % der Auftragssumme als Schadensersatz verlangen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


13. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unserer Firma: Bonn.


14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.